Betriebs-Sicherheits-Verordnung

BetrSichV

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar.

Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind eine einheitliche
– Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel
– sicherheitstechnische Bewertung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
– „Stand der Technik“ als einheitlicher Sicherheitsmaßstab
– geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen
– Mindestanforderungen für die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/index.html

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