Inspektion und Wartung

Sichtkontrollen
Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge von Vandalismus) täglich, wöchentlich (z. B. durch Erzieherin, Lehrkräfte, Hausmeister).

Funktionskontrollen
Prüfung von Funktion und Stabilität, alle 1 bis 3 Monate (z. B. durch Hausmeister, Sachkundige*).

Jährliche Kontrollen
Kontrolle auf Verschleiß, Verrottung usw., vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch einen Sachkundigen*. Standpfosten an Einmastgeräten sind häufiger auf Schäden zu kontrollieren.

* Sachkundige sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Kinderspielgeräte besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen) vertraut sind.

Grundsätze
Wenn Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit gefährden, sollten diese sofort beseitigt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Gerät nur noch eingeschränkt genutzt werden oder ist zu sperren bzw. zu entfernen. Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen). Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen.

Wartung und Reparaturen
Hierzu zählen u. a. folgende Tätigkeiten, nachziehen von Befestigungen, entrosten und streichen von Oberflächen, schmieren von Gelenken, entfernen von Schmutz und Verunreinigungen, auffüllen von Fallschutzmaterial, erneuern von Befestigungselementen, Schweißarbeiten, nacharbeiten oder ersetzen von abgenutzten oder defekten Teilen, Austausch von Bauteilen, Beseitigung von Schäden an Zäunen und Mauern, erneuern der Sitzflächen der Bänke, Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern.

Dokumentation
Inspektion- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen sollten dokumentiert werden.

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