Rauchwarnmelder

DIN 14676 / DIN EN 14604 für Rauchwarnmelder

Im September 2012 ist die DIN 14676 neu veröffentlicht worden. Die Norm legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern nach der Produktnorm DIN EN 14604 fest und empfiehlt diese Tätigkeiten von einer Fachkraft durchführen zu lassen.

Die Fachkraft für Rauchwarnmelder muss über einen Kompetenznachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern verfügen, der alle fünf Jahre zu aktualisieren ist, um Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung gemäß DIN 14676 zu installieren und turnusgemäß zu warten.

Die Gesetze zur Rauchwarnmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.

Die Fachkompetenz wird durch einen Lehrgangs erreicht. Es werden neben den Grundlagen der Entstehung von Brandrauch Kenntnisse über die Funktionsweise und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern, das nötige Wissen über die verwendeten Rauchwarnmelder, aber auch das Know How für den Einbau und die Durchführung der mindestens einmal jährlichen Wartung, vermittelt.

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