DIN EN 1176 Spielplatzgeräte

Risiken minimieren, Gefahren abwenden. Wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht, würden Eltern Freizeitangebote am liebsten doppelt und dreifach kontrollieren – und müssen sich doch auch auf andere verlassen. Zwar können sie ihren Nachwuchs etwa am zu wildem Herumtoben auf Spielplätzen hindern, doch auf die Sicherheit von Wippen, Rutschen und Klettergerüsten haben sie keinen Einfluss.

Für Spielgeräte gelten gesetzlich vorgeschriebene technische Mindeststandards, die für Betreiber von Spielanlagen bindend sind. Zur Sicherstellung des gefahrlosen Spielbetriebes gehört die regelmäßige Überprüfung der Spielgeräte sowie der Gesamtanlage.

Die Norm DIN EN 1176 schreibt eine Inspektion und Wartung der Geräte und Geräteteile in regelmäßigen Abständen, durch eine sachkundige Person vor. Alle Prüfungen und Begehungen müssen schriftlich dokumentiert werden, auch um im Falle eines Unfalls Haftungsrisiken zu minimieren.

DGUV Fachbereich Bildungseinrichtungen (FB BE)

UK NRW Sichere Kita

 

 

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